Dr. med. Matthias Knöringer

Ganzheitliche Therapie orthopädischer Erkrankungen

Proliferationstherapie

Die Proliferationstherapie (auch Prolotherapie genannt [engl.: prolotherapy]) ist ein hochwirksames Injektionsverfahren zur Behandlung von Schmerzen im Bereich des Bewegungsapparates. Dieses alternative Verfahren wurde in den USA entwickelt und die Wirksamkeit in Studien vielfach belegt. Die Anwendung erfordert ein ganzheitliches Verständnis bezüglich der Schmerzentstehung sowie eine spezielle Weiterbildung für den Fachbereich Proliferationstherapie.

Welche Krankheitsbilder können mit der Proliferationstherapie behandelt werden?

  • bei Schmerzen im Bereich der Hals- Brust- oder Lendenwirbelsäule und der Kreuz-Darmbein-Gelenke (insbesondere bei ständig wiederkehrenden Blockierungen)
  • bei Schmerzausstrahlung in Arme, Beine und die Kopfregion
  • bei chronischen Schmerzen durch Gelenkarthrose (z.B. Knie-, Sprung-, Zehen-, Daumen-, Finger-, Schultergelenk)
  • bei Schmerzen im Bereich der Sehnenansätze (z.B. Tennisellenbogen, Schmerzen am Ansatz der Achillessehne)
  • bei akuten Sportverletzungen
  • in bestimmten Fällen bei Fibromyalgie

Wie wirkt die Proliferationstherapie?
Bei chronischen Schmerzen im Bereich des Bewegungsapparates liegt meist eine Überlastung der Band- und Sehnenstrukturen vor. Es kommt zu lokalen entzündlichen Veränderungen und einer Insuffizienz dieser Strukturen. Besonders häufig tritt diese Problematik an der Lendenwirbelsäule auf. Hier klagen die Betroffenen über Schmerzen im Liegen oder Sitzen, oft wird ein „Durchbrechgefühl“ beschrieben. Schon beim leichten Beugen nach vorne, z.B. beim Zähneputzen, treten Schmerzen auf. Zudem kommt es gehäuft zu einem sog. „Hexenschuß“, also einer Blockierung aufgrund der Instabilität. Oft kommt es
zu einer Schmerzausstrahlung in die Beine, wobei dieser „Ischias“-artige Schmerz nicht durch die Abklemmung eines Nerven, sondern über Bänder, Sehnen und Muskeln fortgeleitet wird.

Durch die exakte Injektion einer hochprozentigen Glucose- (Traubenzucker) / Lokalanästhetikum-Lösung an die Ansätze der Schmerz auslösenden Bänder, Sehnen oder Gelenkkapseln resultiert ein Reiz im entsprechenden Gewebe, den der Körper mit einer Regeneration und einem Wachstum von Kollagen-Zellen vom Typ 1 beantwortet. Durch diesen Reparaturvorgang kommt es zum einen zu einer Schmerzreduktion, zum anderen zu einer Stabilisierung des Gelenkes oder Wirbelsäulenabschnittes.

Im Gegensatz zu den üblicherweise angewandten und eher kurz wirksamen Kortison haltigen Injektionen, ist der Therapieeffekt bei der Proliferationstherapie nachhaltig. In Nachuntersuchungen zeigte sich auch Jahre nach der Behandlung eine anhaltende Schmerzreduktion, im optimalen Fall sogar komplette Schmerzfreiheit.

Gibt es Studien zur Wirksamkeit?
Insbesondere im amerikanischen Raum wurden zahlreiche Studien zur Wirksamkeit der Proliferationstherapie durchgeführt. Bei zwei jüngeren Doppelblindstudien (Ongley et al. 1987 und Klein et al. 1993) konnte bei 90% der behandelten Patienten eine deutliche Besserung nachgewiesen werden.

Wie wird die Proliferationstherapie durchgeführt?
Vor jeder Behandlung erfolgt eine genaue Untersuchung und Lokalisierung der schmerzauslösenden Strukturen. Anschließend werden die Injektionen mit hoher Präzision gesetzt. Durch die Verwendung sehr dünner Kanülen und eine vorherige Lokalanästhesie ist der Eingriff sehr gut verträglich.
In der Regel werden insgesamt 6 Behandlungen im Abstand von 1 Woche bis maximal 6 Wochen durchgeführt. Während und nach der Behandlung erfolgt zur Stabilisierung der Muskulatur die Verordnung von Krankengymnastik.

Gibt es bei der Proliferationstherapie Nebenwirkungen?
Bei regelrechter Injektionstechnik und Anwendung von Glucose als Proliferationslösung ist das Verfahren sehr gut verträglich. Eine vorübergehende Schmerzzunahme für die Dauer von 24 bis 48 Stunden nach der jeweiligen Behandlung tritt regelmäßig auf und zeigt die beginnende Heilungsreaktion des Gewebes.

Behandlungskosten
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel noch nicht.
Bei Selbstzahlern und privat Versicherten rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.